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Bauleitplanung Rückholz, BBP Nr. 13, Rückholz West II, erneute öffentliche Auslegung, Entwurf

10.09.2018

Die Gemeinde Rückholz hat nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss am 18.10.2017 in ebenfalls öffentlicher Sitzung am 14.08.2018 den Billigungsbeschluss für die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB gefasst.

Sie werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 am Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Mit der Beteiligung wird Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zu dem oben genannten Planverfahren gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Gemeinde Rückholz die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen, die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Verwaltungsgemeinschaft den Inhalt nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Gemeinde.

Es wird gebeten, Ihre Stellungnahme innerhalb eines Monats, spätestens bis zum

Donnerstag, 11.10.2018

unter Verwendung des beigefügten Formblattes (unter Bekanntmachungen) abzugeben und die öffentlichen Belange ihres Aufgabenbereiches mitzuteilen.

 

Weitere Informationen: